Ius primae noctis – das Recht der ersten Nacht – soll das angebliche Recht eines mittelalterlichen Landsherren beschreiben, bei der Vermählung eines seiner Jurisdiktion unterfallenden Brautpaares die Hochzeitsnacht mit der Braut zu verbringen.
Das ius primae noctis entspringt jedoch eher der Fiktion eines kranken Männerhirns denn der Realität.