Proverbia Iuris

Ius postliminii

Ius postliminii – das Recht der Heimkehr – garantierte im römischen Recht einem römischen Bürger, der aus Kriegsgefangenschaft oder Auswanderung heimkehrte, der Wiederherstellung seiner ursprünglichen Rechtsposition, wie sie vor seiner Abwesenheit bestanden hatte.

Wurde die Rechtsposition des Abwesenden auf der Grundlage des ius gentium als vakant gewertet und wurde der in Kriegsgefangenschaft geratene Römer als Eigentum einer fremden Macht und damit als Sklave betrachtet, lebten seine Rechtspositionen mit seiner Rückkehr wieder auf und wurden in den status quo ante bellum – den Zustand, in dem die Dinge vor dem Krieg waren – zurückversetzt.

Das ius postliminii wurde ursprünglich im zivilen Bereich für römische Auswanderer geschaffen, wurde im Laufe der Zeit aber auch zu einem Privileg für die heimkehrenden Kriegsgefangenen weiterentwickelt.

Die Wiederherstellung des Status quo ante bellum erfolgte allerdings nur, wenn weder die Abwesenheit noch die Rückkehr in einem ehrlosen Zusammenhang standen. Damit waren sowohl Überläufer und Fahnenflüchtige vom ius postliminii ausgeschlossen wie auch solche Römer, die ihre Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft unter Vorspiegelung unwahrer Absichten erwirkt hatten.

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Status quo ante bellum

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