Proverbia Iuris

Ius aequum

Ius aequum – das billige Recht – kenneichnet die Beurteilung eines Sachverhalts nach bonum et aequum, also nach dem, was in dem jeweiligen Einzelfall „nach dem natürlichen Empfinden“ als gerecht anzusehen ist, ohne an die wortgetreue Anwendung eines Gesetzes (ius strictum) gebunden zu sein.

Das ius aequum ergänzt mithin als Einzelfallkorrektur das ius strictum – ein Konzept, das im deutschen Recht weitgehend durch die Generalklauseln zu Treu und Glauben (§§ 242, 133, 157 BGB) und zu den guten Sitten und zur Sittenwidrigkeit (§ 1388, 826 BGB) realisert wird, das aber beispielsweise bis heute in dieser Trennung noch im angloamerikanischen Rechtssystem besteht, wie das – billige – Equity neben dem -strikten – Common Law steht.

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Bonum et aequum
Ius strictum

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