Institutiones war der Titel zweier juristischer Lehrbücher zum römischen Recht, nämlich:
- den Institutiones des Gaius, die in der Mitte des 2. Jahrhunderts n. Chr. niedergeschrieben wurden und später als Vorlage für die Institutiones Iustiniani dienten, und
- den Institutiones Iustiniani, die als Bestandteil des in den Jahren 528 bis 534 n.Chr. zusammengestellten Corpus Iuris Civilis zur Rechtskodifikation des öströmischen Kaisers Justinian I. gehören.
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Intervise:
Corpus Iuris Civilis