Proverbia Iuris

A posteriori

A posteriori – „Von dem, was nachher kommt“ – bezeichnet eine epistemische Eigenschaft von Urteilen: Urteile a posteriori werden – im Gegensatz zu den Urteilen a priori – auf der Basis der Erfahrung gefällt. Entsprechend versteht man unter einem aposteriorisches …

Anzeigen

A priori

A priori – „Vom Früheren her“ – wurde in der scholastischen Philosophie als Übersetzung der aristotelischen Unterscheidung zwischen „proteron“ und „hysteron“ – „Bedingung“ und „Bedingtes“ – verwendet. In der neueren Erkenntnistheorie bezeichnet „a priori“ – als Gegensatz zu „a posteriori …

Anzeigen

A verbis legis non est recedendum

A verbis legis non est recedendum – vom Wortlaut des Gesetzes darf man nicht abweichen – beschreibt das Postulat der wörtlichen Auslegung.

In unserem Gesetzesverständnis ist der Wortlaut zwar der Ausgangspunkt einer Gesetzesauslegung, die Gesetzesauslegung darf jedoch nicht am Wortlaut …

Anzeigen

Ab ovo

Ab ovo – „vom Ei an“ – steht für einen Bericht, der bei einem sehr fernen Ursprung beginnt. „Ab ovo“ ist ein Begriff aus der Ars poetica von Horaz:…

Anzeigen

Abusus non tollit usum

Abusus non tollit usum – Mißbrauch hebt den richtigen Gebrauch nicht auf – ist eine Umschreibung des Übermaßverbots: Ein Recht darf nicht allein deshalb unterbunden werden, weil es mitunter missbraucht wird. Das Sprichwort richtet sich gegen die Neigung, etwas verbieten …

Anzeigen

Ad acta

Ad acta – zu den Akten – werden Vorgänge gelegt, die erledigt sind.

Der Vermerk „ad acta“ – abgekürzt „a. a.“ – wurde von den zuständigen Beamten auf Eingaben angebracht, bei denen keine Entscheidung (mehr) erforderlich war und die daher …

Anzeigen

Ad hoc

Ad hoc – „zu dem hier“, für das Vorliegende – beschreibt eine improvisierte, oftmals überstürzte Reaktion bzw. eine für einen Einzelfall geschaffene Hilfskonstruktion.

So umschreibt etwa eine Ad-hoc-Gesetzgebung eine Reaktion des Gesetzgebers, die übereilt unter dem Eindruck einer Medienberichterstattung oder …

Anzeigen

Ad hominem

Ad hominem – auf den Menschen bezogen – bezeichnet eine Diskussion oder ein Argument, dass sich nicht auf die Sache bezieht sondern auf die Person des Gegners, etwa um diesen und die von ihm vertretene Ansicht in Misskredit zu bringen.…

Anzeigen

Ad kalendas graecas

Das von Sueton überlieferte Zitat „Ad kalendas graecas“ – bis zu den griechischen Kalenden – bedeutete: Nie.

Im römischen Kalender waren die Kalendae der erste Tag des Monats. Der römische Kalender kannte in jedem Monat vier feststehende Feiertage, die ursprünglich …

Anzeigen

Ad nauseam

Ad nauseam – bis zur Seekrankheit – kennzeichnet eine Diskussion, die bis „zum Erbrechen“ geführt wurde, von der also alle Beteiligten genug haben.

Ein Argument ad nauseam ist eine Behauptung, die solange widerholt wird, bis sie endlich als wahr akzeptiert …

Anzeigen

Ad personam

Auf eine Person (zugeschnitten), an eine Person (gerichtet).

Beispielsweise ist eine (in der Regel unzulässige) Ausschreibung ad person auf eine bestimmte Person oder Firma zugeschnitten, so dass nicht jeder geeignete Bewerber, sondern nur diese eine Person die Ausschreibungskriterien erfüllt.…

Anzeigen

Amicus curiae

Der Amicus curiae – der Freund des Gerichts – ist eine dem deutschen Recht fremde Rechtsfigur. Beheimatet ist der Amicus curiae im anglo-amerikanischen common law, wo er eine Person oder Organisation beschreibt, die sich an einem Verfahren beteiligt, ohne Partei …

Anzeigen

Argumenten ad hominem

Argumentum ad hominem – ein auf auf den Menschen bezogenes Argument – bezeichnet ein Argument, dass sich nicht auf die diskutierte Sache bezieht sondern auf die Person des Gegners, etwa um diesen und die von ihm vertretene Ansicht in Misskredit …

Anzeigen
Proverbia Iuris