Proverbia Iuris

Ex aequo et bono

Ex aequo et bono – nach Gleichem und Gutem, oder: nach Recht und Billigkeit – beschreibt eine dem deutschen Recht fremde Möglichkeit eines Richters, ein nach seiner Ansicht gerechtes Urteil zu sprechen, ohne sich an das Recht zu halten, sofern beide Parteien hiermit einverstanden sind.

Ex aequo et bono ist dem deutschen Recht – anders als dem angloamerikanischen common law („good and equitable“) – fremd, findet sich aber regelmäßig – in der Figur des Schiedsrichters als amiable compositeur – bei Schiedsgerichten.

Auch der Internationale Gerichtshof, das in Den Haag residierende Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nation, kennt in Art. 38 seines Statuts den Grundsatz des ex aequo et bono.

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