Et altera pars audiatur – auch die andere Seite soll gehört werden – beschreibt den ein bereits im dem römischen Recht bekannten Anspruch auf rechtliches Gehör (Parteiengehör).
Dieses Verfahrensgrundrecht ist heute bekannt unter der Formulierung „audiatur et altera pars„.
Intervise:
Audiatur et altera pars